GfbV-Bericht: „Fahrende Roma in der Schweiz“
Oktober 31st, 2017 | Published in Dokumente & Berichte, Politik, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz (Hg): Fahrende Roma in der Schweiz. Bedürfnisse, Herausforderungen und Perspektiven, Bericht v. Okt. 2017, 88 S.
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Im Rahmen des Projektes «Fahrende Roma in der Schweiz » hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Zusammenarbeit mit dem Verband Sinti und Roma Schweiz einen Bericht erarbeitet, der Aufschluss über die Lage und Bedürfnisse der fahrenden Roma gibt sowie die Perspektive der Polizei reflektiert. Darüber hinaus will der Ende Oktober 2017 veröffentlichte Bericht einen Einblick in die Geschichte, Kultur und soziale Organisation der Roma verschaffen und setzt sich mit ihrer rechtlichen Situation in der Schweiz auseinander. Schließlich formuliert die GfbV konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation.
Rechtlicher Schutz und Platzsituation
Aus rechtlicher Perspektive haben nicht nur Schweizer, sondern auch ausländische fahrende Minderheiten Anspruch auf ein Halterecht in der Schweiz – dies unter anderem aufgrund des Diskriminierungsverbotes und des Minderheitenschutzes. Im neuen Bericht der GfbV werden daher detailliert die völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen beschrieben, unter deren Schutz die fahrenden Roma in der Schweiz stehen. Sind diese im Besitz einer Reisegewerbebewilligung, so ist ihnen die Erwerbstätigkeit in der Schweiz erlaubt. Die meisten Roma, welche die Schweiz durchreisen, stammen aus westeuropäischen Ländern und arbeiten jeweils mehrere Monate in der Schweiz. Gemäß Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz sollen sie bei Einreise, Ausreise und Arbeit gleichberechtigt gegenüber Schweizerinnen und Schweizern sein. Die Diskriminierung von fahrenden Roma auf Schweizer Halteplätzen zeigt jedoch auf, dass in der Realität das Gegenteil der Fall ist: In den letzten Jahren hat sich die Situation für die fahrenden Roma bezüglich Transit- und Durchgangsplätzen stark verschlechtert.
Viele Kantone haben begonnen, ihre Plätze nach «Schweizer Fahrende» und «ausländische Fahrenden» aufzuteilen. Laut Standbericht 2015 des Gutachtens «Fahrende und Raumplanung» sind mehr als die Hälfte der bestehenden Durchgangsplätze für «ausländische Fahrende» nicht mehr geöffnet. Hinzu kommen einige Plätze, auf denen «ausländische Fahrende» zwar geduldet werden, jedoch nicht explizit erwünscht sind. Gemäß einem Bericht des Bundesrats von 2006 besteht für die ausländischen Fahrenden ein Bedarf an schätzungsweise zehn Transitplätzen. Derzeit gibt es jedoch schweizweit nur vier Transitplätze, welche größeren ausländischen Gruppen zur Verfügung stehen. Im Tessin und in der Romandie wurden mehrere solcher Plätze geschlossen.
Die Sicht der fahrenden Roma
Die GfbV führte für den Bericht 29 Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern fahrender Roma-Gruppen in der Schweiz durch. Die Ergebnisse der Befragungen zeigen, dass einige Annahmen, die in Medien und Politik über fahrende Roma kursieren, mit der Realität wenig zu tun haben.
- Die fahrenden Roma, welche die Schweiz bereisen, sind in den unterschiedlichsten Gruppengrößen unterwegs und flexibel genug, sich bei einem angemessenen Platzangebot auf verschiedene Plätze aufzuteilen.
- Sie stammen vor allem aus West- und Nordeuropa.
- Die fahrenden Roma reisen in erster Linie aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Da viele einen fixen Kundenstamm haben, scheinen sie mit ihren Tätigkeitsfeldern Nischen zu besetzen und eine gewisse Nachfrage in der Bevölkerung abzudecken.
- Insbesondere die Annahme, dass sich die fahrenden Roma nur für kurze Zeit in der Schweiz aufhalten und auf «Durchreise» sind, bildet die Realität nur beschränkt ab: Sie bleiben oft zwei bis drei Monate in der Schweiz. Die Infrastruktur auf den Halteplätze sollte daher dringend angepasst und verbessert werden.
Angesichts der Erwerbstätigkeit der fahrenden Roma ist es wichtig, dass künftig auf den Transitplätzen Orte eingeplant werden, wo handwerkliche Arbeiten im Rahmen der geltenden Schweizer Standards verrichtet werden können. Gemäß Aussagen der interviewten Personen schneidet die Schweiz bezüglich Qualität und Quantität des vorhandenen Platzangebotes im europäischen Vergleich besonders schlecht ab. Ebenso gilt sie bei den Befragten bezüglich Häufigkeit der Polizeikontrollen als Spitzenreiterin.
Die Sicht der Polizei
Um die Sicht der Polizei zu erfassen, wurden Polizeistellen in frequentierten Kantonen angefragt. Fünf Polizeibeamte aus den Kantonen Thurgau, Zürich, Aargau und Bern fanden sich bereit, ihre Erfahrungen mit der GfbV zu teilen. Die Befragungen ergaben, dass die stärkere Vermittlung von Wissen über Geschichte, Kultur und Bedürfnisse der fahrenden Roma in der Polizeiarbeit ein Bedürfnis zu sein scheint. Dadurch würden sich wohl einige Missverständnisse und Konflikte vermeiden lassen. Den Recherchen und den Interviews entnahm die GfbV, dass die Polizei im Zusammenhang mit fahrenden Roma oft Aufgaben übernimmt, welche nicht in ihr primäres Tätigkeitsfeld fallen. So werden die meisten Durchgangs- und Transitplätze direkt von der Polizei verwaltet. Beim Spontanhalt kommt es regelmäßig vor, dass die nötige Infrastruktur von der Polizei bereitgestellt und kontrolliert wird.
Die Schaffung von offiziellen Halteplätzen scheint ein dringendes Anliegen der Polizei zu sein. Ihr Verhandlungsspielraum gegenüber fahrenden Roma wird durch den Platzmangel stark eingeschränkt. Der akute Platzmangel sei auch einer der Hauptkonfliktpunkte zwischen den fahrenden Roma-Gruppen und der Polizei. Eine Zunahme der Kriminalität, die im Zusammenhang mit fahrenden Roma insbesondere von der Politik suggriert wird, lässt sich laut den befragten Polizisten nicht feststellen.
(Text: GfbV/Schweiz)