Serbien: 53 Romafamilien droht Obdachlosigkeit

Juli 26th, 2015  |  Published in Rassismus & Menschenrechte

Rechtswirdrige Zwangsräumung im Belgrad, 2010 (Foto: Amnesty International)Amnesty International – Urgent Action: Rechts­wid­rige Zwangs­räu­mun­gen in Belgrad stoppen!

In der serbischen Hauptstadt Belgrad droht 53 Roma-Familien die rechts­widrige Zwangs­räumung. Bei den Familien handelt es sich um Binnen­ver­trie­bene aus dem Kosovo, die sich zwi­schen 1999 und 2000 in der Siedlung Ratko Mitrović im Stadt­bezirk Zemun nieder­ge­lassen haben. Sie er­hiel­ten zwi­schen dem 7. und 10. Juli die Anwei­sung, ihre Häuser ab­zu­reißen. Alter­nativ­unter­künfte wurden den Be­woh­ner*innen nicht zur Ver­fü­gung gestellt. Ihnen droht nun die Ob­dach­lo­sig­keit.

Fordern Sie die Ministerin für Bau, Trans­port und Infra­struktur sowie den Bürger­meister der Stadt Belgrad auf, die Anord­nun­gen zum Gebäude­abriss sofort auf­zu­heben! Appel­lieren Sie an sie, Alter­na­tiv­maß­nah­men zu finden und ein Gesetz zu ver­ab­schie­den, das rechts­widrige Zwangs­räu­mun­gen ver­bietet!  >>Zur Aktion (bis 1. Sept. 2015)

Bei der Siedlung Ratko Mitrović, auch bekannt unter dem Namen Grmeč, handelt es sich um eine infor­melle Siedlung im Stadt­bezirk Zemun im Nord­wes­ten Belgrads. Die Sied­lung be­findet sich zwi­schen zwei Bahn­linien auf einem kleinen Strei­fen Land, der sich im Besitz der ser­bi­schen Bahn befindet. Am 26. Juni erteilten die Bau­inspek­toren des Stadt­bezirks Zemun schrift­liche Anord­nun­gen zum Gebäude­abriss, mit der Begrün­dung, die Häuser seien ohne Bau­geneh­mi­gung erbaut worden. Mit den schrift­li­chen Anord­nun­gen, die den Roma-Fa­milien zwi­schen dem 7. und 10. Juli zu­gingen, wurden sie ange­wiesen, ihre Häuser inner­halb eines Tages nach Erhalt der An­ord­nung ab­zu­reißen. Zuvor gab es weder eine Konsul­ta­tion mit den Bewoh­ner*innen noch eine An­kün­di­gung, dass die Anord­nun­gen erteilt wer­den würden.

Bisher haben die Bewohner*innen ihre Unterkünfte jedoch nicht abgerissen. Den Familien wurde gedroht, dass die Behörden dies übernehmen würden, sollten sie es nicht selbst tun. Es steht nicht fest, wann die Behörden damit beginnen werden. Bisher wurde den Bewohner*innen von Grmeč kein alternativer Wohnraum zur Verfügung gestellt. Sollten die Anordnungen zum Gebäudeabriss umgesetzt werden, würden sie dadurch obdachlos.

Internationale Menschenrechtsnormen und -standards, denen Serbien verpflichtet ist, verlangen, dass die Behörden die Anordnungen zum Gebäudeabriss unverzüglich aufheben. Vor jeden weiteren Maßnahmen sollte eine wirkliche Konsultation mit den betroffenen Familien im Hinblick auf mögliche Alternativen stattfinden. Außerdem sollten ihnen effektive rechtliche und verfahrenstechnische Schutzmaßnahmen gegen die Zerstörung ihrer Häuser sowie der rechtswidrigen Zwangsräumung zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen unter anderem ein ordnungsgemäßer Räumungsbescheid sowie angemessene Alternativunterkünfte für diejenigen, die sie benötigen. Amnesty International hat den Bürgermeister von Belgrad, der die Arbeit der Stadtbezirke innerhalb der Stadt beaufsichtigt, wiederholt dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass niemand Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen wird. Rechtswidrige Zwangsräumungen verstoßen gegen Völkerrecht.

Hintergrundinformationen:

Die Roma-Familien leben seit etwa 1999/2000 in der Siedlung. Damals mussten sie nach Ende des internen bewaffneten Konflikts zwischen Serb*innen und Albaner*innen 1999 aus dem Kosovo fliehen. Nach Ende dieses Konflikts wurden Roma im Kosovo Opfer systematischer und weit verbreiteter Menschenrechtsverstöße durch Kosovo-Albaner*innen, wie beispielsweise Entführungen, Morde, Vergewaltigungen und der Zerstörung von Eigentum. Grund dafür war die Tatsache, dass sie bisher hauptsächlich in serbischen Siedlungen gelebt hatten und größtenteils Serbisch sprachen. (Weitere Informationen dazu finden Sie online in dem englischsprachigen Bericht Serbia (Kosovo): Time for EULEX to prioritize war crimes)

Nur wenige der vielen Tausend aus dem Kosovo geflohenen Roma konnten dauerhafte Lösungen finden. Als Binnenvertriebene sind sie extrem gefährdet und unterschiedlichen Formen von Diskriminierung ausgesetzt. Dies beeinträchtigt ihre Möglichkeiten, eine Reihe von Grundrechten gleichberechtigt wahrzunehmen, wie beispielsweise das Recht auf angemessenen Wohnraum. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks gelten heute rund ein Drittel der binnenvertriebenen Roma in Serbien als bedürftig. Armut und hohe Arbeitslosenzahlen beeinträchtigen die Gemeinden.

( Text: Amnesty International, Österreich, 21.7.2015)

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