Wenn Hass legal, aber trotzdem schädlich ist

November 29th, 2025  |  Published in Dokumente & Berichte, Internet & Blogothek, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Lawful but AwfulDer Verein „ZARA – Zivil­courage und Anti-Ras­sis­mus-Arbeit“ präsentierte sei­nen 8. „#Gegen­Hass­im­Netz“-Be­richt. Der dies­jährige Bericht (→PDF-Download) wid­met sich dem Thema „Lawful but Awful“.

Der Bericht zeigt, wie sehr auch recht­lich zu­lässige Inhalte im Netz Men­schen ver­letzen, zum Schwei­gen brin­gen und ins­ge­samt einen fairen, demo­kra­ti­schen Diskurs ver­hindern.

Seit der Gründung der Beratungsstelle „#Gegen­Hass­im­Netz“ im Jahr 2017 wurden ins­gesamt 15.113 Fälle von Online-Hass doku­men­tiert, davon 1.716 im aktu­ellen Be­ratungs­jahr. Ein Großteil der Mel­dungen ist vo­rurteils­moti­viert, beson­ders häufig geht es um rassis­tische und sexistische Angriffe – oft treffen sie Men­schen, die von meh­reren Dis­krimi­nie­rungs­formen betrof­fen sind. „Ob Hass im Netz strafbar ist, hängt jedoch nicht primär davon ab, aus welchem Grund ein Mensch Hass ver­breitet. Sowohl ideo­logisch als auch nicht-ideo­logisch moti­vierte Inhalte können rechts­widrig sein – oder eben legal. Ihnen gemein­sam ist, dass sie verletzen“, erklärt Fiorentina Azizi-Hacker, Leiterin der ZARA-Bera­tungs­stellen. Die ZARA-Bera­ter*in­nen prüfen daher genau, welche recht­lichen Schritte oder anderen Maß­nahmen möglich und sinn­voll sind, um Betrof­fene in ihrem indivi­duel­len Fall best­möglich zu unter­stützen.

Der Bericht verdeutlicht, dass Hass im Netz ein breites, gesamt­gesell­schaft­liches Problem ist: Er reicht von straf­baren Dro­hungen und Verhetzung über sexua­li­sierte Gewalt und Cybermobbing bis zu „lawful but awful“-In­hal­ten, die zwar nicht gegen Gesetze ver­stoßen, aber dennoch massiv schaden. Etwas mehr als die Hälfte (54 %) der bei ZARA gemel­deten Hass-Inhalte bewer­tete die ZARA-Bera­tungs­stelle #GegenHass­imNetz als nicht-recht­lich relevant.

Legaler Online-Hass prägt den Alltag vieler Menschen und macht sichtbar, wo der Rechts­staat an seine Grenzen stößt, wenn es um den Schutz der Menschen­würde geht. Genau an dieser Schnitt­stelle beginnt die Arbeit von ZARA: Wir hören zu, beraten und handeln, wo andere Syste­me nicht greifen“, so ZARA-Ge­schäfts­füh­rerin Rita Isiba.

Der Bericht bietet neben aktuellen Zahlen und Analysen auch konkrete Hand­lungs­empfeh­lungen: für Betroffene und Zeug*in­nen von Hass im Netz ebenso wie für politische Entscheidungsträger*innen.

Der Bericht wurde am 26. November 2025 im Rahmen eines jour­nalis­tischen Themen­abends im Presse­club Concordia prä­sentiert.

(Text: Zara)

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