Antiziganismus: Empfehlung für Schulen

Mai 14th, 2025  |  Published in Dokumente & Berichte, Jugend & Bildung, Politik, Rassismus & Menschenrechte

v. l. Dotschy Reinhardt, Stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti & Roma und Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Foto: Sekretariat der KMK)Deutschland: Gemeinsame Empfehlung zum Um­gang mit Anti­ziga­nis­mus in der Schule – Zentral­rat Deut­scher Sinti und Roma und Bil­dungs­minis­ter­kon­ferenz einig: un­ver­zicht­ba­rer Teil der Lehrpläne!

Die Bildungsministerkonferenz und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma haben im März 2025 erst­mals ge­mein­same Empfeh­lungen zur Prä­vention und ge­zielten Be­kämpfung von Anti­ziganis­mus in Schulen be­schlos­sen und vor­gestellt.

„Schulen müssen antiziganismuskritische und antiziga­nismus­freie Lernräume sein und dadurch auch Chancen­gleich­heit für alle Kinder und Jugend­lichen gewähren“, heißt es in den Empfeh­lungen. Kinder und Jugend­liche sollten ein Bewusst­sein ent­wickeln und dafür ein­treten, Sinti und Roma in der Gesell­schaft vor Dis­krimi­nie­rung zu schützen.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Ministerin Simone Oldenburg, betont: „Die Bekämpfung von Antizi­ganismus ist eine gesamt­gesell­schaft­liche Aufgabe, die im Eltern­haus beginnt und sich in unseren Schulen fort­setzt. Wir müssen fest­stellen: Antiziganismus kommt in allen Lebens­bereichen vor. Leider be­gegnet uns in Schulen gesell­schaftlich tradierter Anti­ziganis­mus bis heute in unter­schied­lichsten Formen. Unsere Schulen sollen hin­gegen Orte der Vielfalt und des Respekts sein, in denen jede und jeder Einzelne frei von Vorurteilen lernen und sich ent­wickeln kann. Wir alle sind gefordert, Anti­ziganismus in jeder Form ent­schieden ent­gegen­zu­treten. Die heute vor­gestellten Em­pfehlungen sind dafür un­erlässlich.“

Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma: „Der Anti­ziganismus ist in sämt­lichen Lebens­bereichen wirk­mächtig und mani­festiert sich in Diskrimi­nierung, Ausgrenzung und Gewalt, auch in deutschen Schulen. Dies hat nicht nur Aus­wirkungen auf die betrof­fenen Per­sonen, sondern auf die ges­amte Gesellschaft. Antiziganismus steht im Widerspruch zu den Werten unserer Demokratie und dem Prinzip der gleich­berech­tigten Teilhabe an Bildung, das unser Rechtsstaat garantiert. Die Gemein­same Empfeh­lung des Zentral­rats Deutscher Sinti und Roma und der Kultus­minister­konfe­renz zum Umgang mit Anti­ziganis­mus in der Schule und die damit ein­her­gehende Selbst­verpflichtung der Länder zu deren Um­setzung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der politi­schen Bildung und Be­kämpfung von Anti­ziganismus in deutschen Bildungs­ein­richtungen.“

Dr. Stefanie Hubig, Koordinatorin der A-Länder, rheinland-pfälzische Bildungs­ministerin: „Vorurteile abbauen, Empathie fördern, Bewusst­sein für die Rechte und den Wert aller Menschen schaffen – das ist der Kern der Er­innerungs­arbeit und Demo­kratie­bildung in unseren Schulen. Deshalb ist es wichtig, dass wir nicht nur die Ver­folgung und Aus­grenzung der Sinti und Roma im Unter­richt behandeln, sondern auch ihre leben­dige Kultur. Das ist für mich nicht nur eine Frage von Bildung, sondern auch der sozialen Ge­rechtig­keit. Denn jedes Kind hat das Recht, in einer Gesell­schaft auf­zu­wachsen, die frei von Dis­kriminie­rung und Vor­urteilen ist.“

Karin Prien, Koordinatorin der B-Länder, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schles­wig-Holstein: „Aus­grenzung und gruppen­bezogene Men­schen­feind­lichkeit sind eine Gefahr für unsere Demokratie, weil sie den Einzelnen seiner Mensch­lich­keit berauben und auf die Zu­ordnung zu einer ethnischen Gruppe redu­zieren. Unsere Schulen sind Räume voller Respekt und sollen dies auch vermitteln. So, wie es auch beim Kampf gegen den Anti­semitismus in unseren Leitfäden und Fach­an­forderun­gen vor­gesehen ist, muss gerade bei der schulischen Be­handlung des National­sozialis­mus auch die syste­matische Ermordung und Ver­treibung von Sinti und Roma Teil der Erinnerungs­kultur sein. Gleichzeitig gilt es auch Wissen über die Alltags­kultur zu ver­mit­teln. Schles­wig-Hol­stein hat schon 2012 die Sinti und Roma als nationale Minder­heit in die Landes­ver­fassung auf­ge­nommen.“

Die wesentlichen Inhalte der Empfehlungen:

  1. Sensibilisierung und Wissen: Die Empfehlungen betonen die Notwendig­keit, Wissen über Anti­ziganis­mus zu ver­breiten und Sensi­bilität für seine ver­schie­denen Er­schei­nungs­formen zu schaffen. Dies ist ent­schei­dend, um Anti­ziganismus pädagogisch kom­petent ent­ge­gen­wirken zu können.

  2. Verpflichtender Lehrplan­inhalt: Die Thematisierung der Verfol­gung und des Holocaust an Sinti und Roma ist un­ver­zicht­ba­rer Teil der Lehrpläne. Dabei darf die Aus­einander­setzung nicht auf die Opfer­perspek­tive reduziert werden.

  3. Selbstermächtigung und Widerstand: Die Empfeh­lungen heben die Bedeu­tung der Vermitt­lung von Formen der Selbst­er­mächti­gung und des Widerstands von Sinti und Roma hervor. Auch der integrale Beitrag von Sinti und Roma zur Kultur Deutschlands soll sicht­bar ge­macht werden.

  4. Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen: Die Konferenz empfiehlt die Zu­sammen­arbeit mit Sinti-und-Roma-Selbst­organi­satio­nen sowie Anti­diskrimi­nierungs­stellen, um eine um­fas­sende Aufklärung und Unter­stützung zu ge­währ­leisten.

Die Bildungsministerkonferenz wird die Umsetzung der Empfehlungen in den einzelnen Ländern unter­stützen und mit einem gewissen Abstand evaluieren, um zu er­mitteln, ob das Ziel einer nach­halti­gen Bekämpfung von Anti­ziganis­mus in Schulen erreicht wird.

Die gemeinsame Empfehlung zum →Download

Hintergrund:
Im Dezember 2022 hatten die Kultusministerkonferenz, der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das Bündnis für Solidavrität mit den Sinti und Roma Europas eine ge­mein­same Erklärung zur Ver­mittlung der Geschichte und Gegenvwart von Sinti und Roma in der Schule (Be­schluss der KMK vom 8.12.2022) ver­öffentlicht.

(Text: Kultusministerkonferenz)

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