Studie: Hate Crimes in der Steiermark
April 10th, 2017 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Wissenschaft
Die von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark beim ETC Graz in Auftrag gegebene Studie zeigt erstmals das Ausmaß von Hate Crime in der Steiermark: Eine Reihe von Maßnahmen soll die Menschen nun weiter sensibilisieren.
Es sind die ersten offiziellen Zahlen, die rund um das Thema Hate Crime in der Steiermark erhoben wurden. Das ETC Graz (Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie) befragte im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle Steiermark landesweit 1.112 Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Ergebnisse: 431 Personen (39 Prozent) gaben an, in den vergangenen 12 Monaten zumindest einmal wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder Herkunft beschimpft, beleidigt oder bedroht worden zu sein. Davon waren 188 Personen (17 Prozent) öfter als 3 Mal betroffen. Opfer eines körperlichen Übergriffs aufgrund von Hautfarbe, Religion oder Herkunft wurden in den vergangenen 12 Monaten laut Befragung 98 Personen (9 Prozent). Davon 31 Personen (3 Prozent) öfter als 3 Mal.
Unter der Berücksichtigung von Mehrfachnennungen lässt sich folgende Hochrechnung treffen: In der Steiermark ereignen sich laut der Studie bis zu 4.100 Hate Crimes pro Jahr. Und zwar zwischen 2.500 und 3.500 verbale Attacken sowie 400 bis 600 körperliche Übergriffe. Auffallend auch: Am häufigsten passierten diese Vorfälle (verbal und körperlich) auf der Straße, in Parks bzw. in öffentlichen Verkehrsmitteln.
„Für uns bedeuten diese Zahlen, dass wir noch stärker das Bewusstsein für dieses Thema schärfen müssen“, sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. So plant die Antidiskriminierungsstelle gemeinsam mit dem ETC Tagesveranstaltungen u.a. in Zusammenarbeit mit dem Verein „Gemeinsam Sicher“, bei denen Polizistinnen und Polizisten mit Betroffenen zusammenkommen, um das gegenseitige Verständnis zu stärken. Auch das Personal der Grazer Ordnungswache soll dazu eingeladen werden.
Grabovac: „Hate Crimes haben nicht nur einen individuellen, sondern einen gesamtgesellschaftlichen Bezug. Es geht um die symbolische Bedeutung: Es kann jede Person aus einer mit einem bestimmten Merkmal identifizierten Gruppe treffen.“ Diese Merkmale sind durch das Gesetz geregelt: Gemeint sind zum Beispiel Sprache, Religion, Ethnizität, Nationalität sowie je nach Gesetzgebung auch sexuelle Orientierung, Behinderung, politische Einstellung, Obdachlosigkeit oder der soziale Status. Generell versteht man unter einem Hate Crime politisch motivierte Straftaten, bei denen das Opfer vom Täter vorsätzlich gewählt wird – und zwar nach dem Kriterium der wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe.
Das Problem ist laut Grabovac auch folgendes: In Österreich gibt es zwar seit 1996 ein Gesetz (§33, Abs.1, Z5), das diese Delikte mit einem besonderen Erschwerungsgrund berücksichtigt, allerdings selten bei Hate Crimes zur Anwendung kommt. Grabovac: „Das Bewusstsein, Hate Crimes auch als solche aufzunehmen und zu verfolgen, fehlt leider noch zu oft.“
(Text: Antidiskriminierungsstelle Steiermark)