Bregenzer Bettelverbot vor Gericht
Mai 25th, 2016 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Vorarlbergs Städte setzen auf teils sehr umfassende Bettelverbote. Der Landesvolksanwalt sieht die Grundrechte in Gefahr: Jetzt muss sich der Verfassungsgerichtshof damit befassen.
Der Vorarlberger Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda hält das in Bregenz verhängte Bettelverbot für verfassungswidrig. Das Verbot sei rassistisch und räumlich zu weitreichend. Die Regelung greife somit zu sehr in die Grundrechte der bettelnden Menschen ein. Jetzt hat der – im Juni 2015 vom Landtag gewählte – Landesvolksanwalt den Bregenzer Fall vor den Verfassungsgerichtshof gebracht, der generelle Bettelverbote bereits früher für gesetzwidrig erklärt hatte. Ebenso geht Bachmayr-Heyda gegen die weitreichenden Bestimmungen des Campingverbots in Nenzing vor. Auch die Bettelverbote in anderen Vorarlberger Städten (wie in Bludenz, wo es keinerlei zeitliche Begrenzungen des Verbotes gibt) sieht Bachmayr-Heyda kritisch.
Am Dienstag wurde darüber hinaus auch in Feldkirch ein neues Bettelverbot beschlossen. Somit bestehen nunmehr in allen Vorarlberger Städten (Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz) – mit Ausnahme von Hohenems – kommunale Bettelverbote.
(dROMa)
Siehe auch: Auch Eisenstadt hat am Montagabend ein Bettelverbot beschlossen.