Gericht: Roma-Verfolgung in Mazedonien

Oktober 14th, 2015  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Trotz „sicheren Herkunftsstaats“: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einer Romni aus Maze­do­nien den Flüchtlings­status zu­er­kannt. Sie wurde als Akti­vis­tin poli­tisch ver­folgt.

Jean-Philipp Baeck/taz: Die Klage, über die Ende Septem­ber das Verwaltungs­gericht Oldenburg ent­schied, hätte zu einem weite­ren der vielen tau­send Fälle werden können, bei denen der Asylantrag eines Rom oder einer Romni aus dem Westbalkan ab­ge­lehnt wird. Zu einem Antrag, der als „offen­sicht­lich un­begrün­det“ zu gelten hat und dann zu den ande­ren 99 Pro­zent ab­gelehn­ter Fälle in die Sta­tis­tik ein­geht, mit der poli­tisch be­grün­det wird, dass etwa Mazedonien auch für Roma „sicher“ sei. Doch dies­mal kam es an­ders.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einer Romni aus Maze­do­nien den Flücht­lings­sta­tus zu­er­kannt. In Maze­donien drohe ihr auf­grund ihrer Tätig­keit für eine Roma-Orga­ni­sation „politische Verfolgung“, heißt es in dem Urteil (AZ: 6 A 32/15). Und: „Die Ver­folgungs­hand­lungen gehen von der Polizei aus.“ Ent­spre­chend sei die Ent­schei­dung des Bundes­amts für Migration und Flücht­linge auf­zu­heben, das 2013 den Asylantrag der Frau ab­lehnte und ihr die Ab­schie­bung an­drohte.

Mazedonien steht mit Serbien und Bosnien-Herzegowina seit Ende 2014 auf jener Liste „sicherer Herkunfts­staaten“, die Ende dieser Woche durch Bundes­tag und Bundesrat um Albanien, Kosovo und Montenegro er­wei­tert werden soll. Organisa­tio­nen wie Pro Asyl kriti­sie­ren dies als eine Aus­höh­lung des indi­vi­duel­len Rechts auf Asyl.

Noch ist das Urteil aus Oldenburg nicht rechtskräftig, aber die Aus­füh­run­gen des Gerichts, über das, was die Frau erlebte, las­sen erahnen, dass Maze­donien für Roma nicht sicher ist – und bestätigen Ein­schätzun­gen, wie sie von Nicht-Regie­rungs­orga­ni­sa­tio­nen, aber auch etwa der Euro­päi­schen Kommis­sion in ihrem Fort­schritts­bericht vor­ge­nom­men werden: Die Frau hatte sich in Maze­donien mit einem Verein für die Rechte von Roma stark ge­macht und staat­liche Gewalt doku­men­tiert.

Malträtiert und geschlagen

Über Jahre sei sie deshalb von der Polizei malträtiert wor­den, unter ande­rem seien das Büro des Vereins aufgebrochen und ihr Mann geschla­gen worden. Die Polizei habe sogar mit einem unrecht­mäßigen Akten­eintrag ver­hindert, dass sie über das Arbeits­amt eine Stelle be­kom­me. „Man habe ihr gesagt, sie habe es nicht ver­dient, eine Arbeits­stelle zu finden“, heißt es in den Aus­füh­run­gen des Gerichts.

2011 dann wurde die Frau von PolizistInnen so schwer verprügelt, dass sie ihr ungebo­re­nes Kind verlor. Die Polizei habe sie auf­gefor­dert, bei der Parlaments­wahl Stimmen aus der Roma-Com­mu­nity für die Partei von Regie­rungs­chef Nikola Gruevski zu „sammeln“, wes­sen sie sich ver­wei­gerte. Es ist die Schil­de­rung eines ver­mut­lichen Wahl­betrugs, der seit Mona­ten für eine politi­sche Krise im Land sorgt.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hielt die Beschrei­bun­gen der Frau für „schlüssig und glaub­haft“. Der Spre­cher des Gericht er­klärte, die Rege­lung zu „sicheren Herkunfts­staaten“ lasse offen, ob „ab­wei­chend von der all­gemei­nen poli­ti­schen Lage“ Ver­folgung drohe. „Das Vor­brin­gen der Klägerin ist ein Vor­bringen im Einzel­fall.“

Kein Einzelfall, sagt der Anwalt

Der Anwalt der Frau, Henning Bahr, sieht das anders: „Wenn die Gerichte bei angeb­lich siche­ren Her­kunfts­staaten wie Maze­donien Schutz zu­er­kennen, ist die Ein­schätzung des Gesetz­gebers, dass es dort un­gefähr­lich ist, sehr zweifel­haft“, erklärte er. „Auch in diesen Staa­ten gibt es immer wie­der asyl­relevante Ver­folgung.“

Das sagt auch Marc Millies vom Bremer Flüchtlingsrat, der im Früh­jahr 2015 selbst in Maze­donien recher­chierte: „Das Urteil beweist, was ich mit einer Recherche­gruppe selbst doku­men­tiert habe: dass es Über­griffe gegen Roma gibt und Schutz not­wendig ist.“ Millies ver­weist auf die Schwierig­keiten vieler Roma, Über­griffe und Diskri­mi­nie­run­gen bele­gen zu können. „Oft drängt die Polizei Roma dazu, Anzeigen zurück­zu­nehmen – wenn sie über­haupt kommt oder nicht sogar selbst das Problem ist.“ Gleich­zeitig zeige die Ent­scheidung, dass das Recht auf Asyl indivi­duell geprüft wer­den müsse. Ober­fläch­liche Prüfun­gen für bestimm­te Her­kunfts­länder dürfe es nicht geben.

Wir danken Jean-Philipp Baeck für die freundliche Genehmi­gung, den in der taz erschie­ne­nen Artikel hier un­ge­kürzt wie­der­zu­geben.

Siehe auch: Deutsches Gericht: Roma in Serbien verfolgt (29.4.2014)

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