Vor Zwangsräumungen in Miskolc

Mai 3rd, 2015  |  Published in Rassismus & Menschenrechte

Ungarn: Kinder im Stadtviertel "Nummerierte Straßen" in Miskolc (Foto: Amnesty International)Amnesty International – Urgent Action: Ungarn

In der ungarischen Stadt Miskolc droht etwa 160 Familien die rechts­wid­rige Zwangs­räu­mung. Die Fami­lien gehören zum größten Teil der Roma-Ge­mein­schaft an und woh­nen in dem Stadt­viertel „Num­me­rier­te Straßen“. Die Be­hör­den müs­sen die rechts­widrigen Zwangs­räu­mun­gen ver­hindern.

>>Zum Online-Appell (bis 22. Mai 2015)

Die Stadtverwaltung von Miskolc, Ungarns viertgrößter Stadt, plant die Zwangs­räu­mung von allen Bewoh­nerInnen des Viertels „Num­me­rierte Straßen“, um so Platz für ein Fußballstadion zu machen. (…) Die Bescheide mar­kie­ren die Wieder­auf­nahme von Zwangs­räumungen, die auf­grund eines gesetz­lichen Verbots über die Winter­monate aus­gesetzt wor­den waren. Vor Beginn der Räu­mun­gen lebten etwa 900 Personen in dem über­wiegend von Roma bewohn­ten Stadt­viertel. Im Mai 2014 erhielt etwa die Hälfte aller dort leben­den Fami­lien einen Räumungs­bescheid. Bis An­fang Dezem­ber 2014 waren bereits 30 Fami­lien ver­trie­ben wor­den. Es hatte zuvor keine ange­mes­sene Konsul­ta­tion statt­gefun­den, und für die Betrof­fe­nen wurden keine Alternativ­unter­künfte bereit­gestellt. Amnesty Inter­na­tio­nal hat das Viertel „Num­me­rierte Straßen“ in den ver­gan­ge­nen neun Mona­ten bereits drei­mal besucht und sich mit BeamtIn­nen der Stadt getrof­fen, die dort für die Durch­füh­rung der Räumun­gen zu­stän­dig sind. Die Bewoh­nerIn­nen des Viertels geben an, dass es keine wirk­same Konsul­ta­tion bezüg­lich der Räumun­gen und even­tuel­len Alter­na­tiv­maß­nahmen gege­ben habe und ihnen keine alter­na­tiven Unter­künfte ange­bo­ten wor­den seien. Gemäß inter­natio­nalen Menschen­rechts­stan­dards müs­sen Räumungen selbst dann, wenn sie als gerecht­fer­tigt betrach­tet wer­den, den betref­fen­den Richt­linien der inter­natio­nalen Menschen­rechts­normen in vol­lem Umfang ent­sprechen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Am 8. Mai 2014 entschieden sich die Behörden der Stadt Miskolc dazu, das Viertel „Nummerierte Straßen“ auf­zu­lösen und kün­dig­ten die beste­hen­den Miet­verträge. Durch die bevor­ste­hen­den Räumungen, für die keinerlei Ent­schä­digungs­leis­tungen vor­ge­sehen sind, droht dem Großteil der Bewoh­nerIn­nen nun die Obdachlosigkeit. Es hat keine um­fas­sende Konsul­tation der Betrof­fenen statt­ge­funden. Amnesty International hat sich am 14. Juli 2014 schriftlich mit den Behörden von Miskolc in Verbindung gesetzt und Delegierte der Organisation haben sich im Oktober mit VertreterInnen der Stadt getroffen. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und anderer Menschenrechtsverträge hat Ungarn die Pflicht, rechtswidrige Zwangsräumungen zu verbieten, zu unterlassen und zu verhindern.

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 verdeutlicht, dass Räumungen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen, wenn alle anderen umsetzbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Weiterhin erklärt der Ausschuss, dass Räumungen selbst, wenn sie als gerechtfertigt betrachtet werden, nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn angemessene Schutzgarantien ergriffen wurden, Entschädigung für jegliche Verluste geleistet wird und Alternativunterkünfte bereitgestellt werden. Laut Völkerrecht dürfen rechtswidrige Zwangsräumungen und Abrisse von Wohnhäusern nicht als Strafmaßnahme gegen Menschen eingesetzt werden, die nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen anderen Status verfügen.

Darüber hinaus ist Ungarn gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Räumungen nicht direkt oder indirekt zu Diskriminierung und Ungleichheit führen. Bei der Planung von Projekten oder der Erwägung von Räumungen müssen die Behörden immer überprüfen, ob eine bestimmte Gruppe in besonderem Maße von Räumungen bedroht ist. Die ungarischen Behörden haben sogar die Pflicht, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Ausweitung des Kündigungsschutzes für Randgruppen, einschließlich der Roma, zu ergreifen.

Auf der Grundlage des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte müssen die Behörden vor der Durchführung von Räumungen eine wirkliche Konsultation mit den betroffenen Personen durchführen, um alle umsetzbaren Alternativen zu diesen Räumungen zu erörtern. Allen betroffenen Gruppen und Personen, darunter Frauen, ethnische Minderheiten und Personen mit Behinderungen sowie auch die Personen, die im Namen der Betroffenen handeln, haben das Recht, alle relevanten Informationen zu erhalten, umfassend konsultiert zu werden und an dem gesamten Prozess beteiligt zu sein. Darüber hinaus haben sie das Recht, Alternativvorschläge zu machen, welche von den Behörden ordnungsgemäß geprüft werden müssen.

(Text: Amnesty International)

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