Betteln in Wien: Bericht einer Kindesabnahme
September 19th, 2014 | Published in Jugend & Bildung, Rassismus & Menschenrechte
Vierjährige Enkeltochter im Heim – Bericht einer vorübergehenden Kindesabnahme in Wien
Das einzige Kriterium müsste lauten: Was nützt – oder schadet – dem Kindeswohl? Der hier dokumentierte Fall zeigt, dass nicht immer danach gehandelt wird. Und wir fragen uns auch: Warum spricht bei der „Drehscheibe“ , die von den Medien gerne als Expertenstelle zum Thema Roma-Kinder aus Südosteuropa herumgereicht wird, niemand Bulgarisch oder Romani? Im Folgenden der Bericht der BettelLobbyWien:
Dass Romafamilien ihre Kinder weggenommen werden, hat eine jahrhundertelange, schmerzhafte Tradition. In Wien wurde am Wochenende einer Bettlerin ihre vierjährige Enkeltochter weggenommen, und erst nachdem die Mutter aus Bulgarien anreiste, durfte die Kleine wieder zu ihrer Familie. Sie musste zwei Tage in einem Heim verbringen, dort konnte niemand ihre Muttersprache. Ulli Gladik, die zufällig Zeugin wurde, berichtet:
Freitagnachmittag werde ich von einer Bettlerin, die ich schon länger kenne, zu einer heulenden Bulgarin geführt. Die Frau kann kaum sprechen, so aufgeregt ist sie. Ihr Schwager erklärt mir, was passiert ist: Die Frau, nennen wir sie Frau Kostova, hatte am Nachmittag mit ihrer Enkeltochter am Schoß gebettelt. Sie wurde von der Polizei auf die Polizeistation mitgenommen, wo ihr dann das Kind weggenommen wurde. Sie wurde weggeschickt, ohne zu erfahren, was mit der vierjährigen Enkelin passiert. Es war keinE DolmetscherIn vor Ort, die hätte helfen können, der Frau Kostova weitere Vorgehensweisen zu erklären. Niemand, der das kleine Mädchen hätte beruhigen können.
Auf der Polizeistation, wohin ich die Familie dann begleite, erfahren wir, dass das Kind dem Jugendamt übergeben wurde. Ich vermute, dass das Kind bei der „Drehscheibe“ ist, rufe dort an und höre vom Leiter der „Drehscheibe“, dass das Kind dort ist „weil es von der Frau zum Betteln verwendet wurde“ und nun auch überprüft werden muss, ob sie tatsächlich die Oma sei. Frau Kostova fährt in Begleitung von ihren Verwandten in die „Drehscheibe“. Ein Mitarbeiter der bulgarischen Botschaft, der auch in die „Drehscheibe“ kommt, sagt ihr, dass das Kind nach ein paar Tagen dem Jugendamt in Bulgarien übergeben wird. Die Oma muss das schreiende Kind in der Drehscheibe lassen.
Samstag ruft mich Frau Kostova an. Sie bittet mich, in der „Drehscheibe“ anzurufen, weil sie wissen will, wie es der Kleinen geht. Frau Kostova spricht nicht Deutsch und in der „Drehscheibe“ spricht niemand Bulgarisch oder Romanes. Sie will die Kleine nicht in der „Drehscheibe“ besuchen, um ihr den Trennungsschmerz und das Heulen zu ersparen, wenn sie es wieder zurücklassen muss. Es gehe der Kleinen gut, erfahre ich von der Drehscheiben-Mitarbeiterin.
Sonntagfrüh kommen die Eltern der Kleinen in Wien an. Sie wurden von der Oma schon am Freitag verständigt, denn nur die Mutter darf das Kind abholen, konnte ich erfragen. Die Anreise vom Osten Bulgariens nach Wien dauert mit dem Bus eineinhalb Tage. Ein Flugticket kann sich die Familie nicht leisten
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. Wir treffen uns um 8 Uhr früh und gehen gemeinsam zur „Drehscheibe“. Die Kleine klammert sich sofort an die Oma. Sie sagt immer wieder: „Ich will gehen, Oma, gehen wir …“ Doch wir können nicht gehen, denn erst müssen der Leiter der „Drehscheibe“ und der Botschaftsmitarbeiter kommen. Ich will der Kleinen ein Stofftier schenken, das ich mitgebracht habe. Doch die Kleine beginnt sofort zu schreien. Die Oma meint, dass die Kleine sich an die Szene erinnert, als sie sie am Freitag in der „Drehscheibe“ zurücklassen musste, denn da versuchte man sie mit Spielzeug abzulenken.
Es ist jetzt auch offensichtlich, dass es stimmt, was die Großmutter gesagt hat: Die Kleine hat zu ihr eine engere Beziehung als zur Mutter. Denn sie wächst bei der Großmutter auf, weil die Mutter ein schwer behindertes Kind hat. In Bulgarien ist es übrigens oft so, dass die Großmütter eine große Rolle bei der Betreuung der Enkelkinder spielen.
Wir müssen insgesamt eineinhalb Stunden in der Drehscheibe warten, bis der Mitarbeiter der bulgarischen Botschaft kommt. Die Familie ist nervös, sie hat Angst, die Kleine wieder hier lassen zu müssen. Der Botschaftsmitarbeiter erklärt: „Das Gesetz in Österreich ist so, dass, wenn man mit einem Kind bettelt, dann kommt das Kind in ein Krisenzentrum. Wenn Sie nochmals mit dem Kind betteln, dann kann es sein, dass Ihnen das Kind überhaupt abgenommen wird.“ Er überprüft die Dokumente der Mutter, dann dürfen wir endlich gehen.
Reicht Betteln aus, um einem so kleinen Kind die Bezugsperson wegzunehmen? Rechtfertigt Armut eine Kindesabnahme und wo sind die gesetzlichen Grundlagen dafür zu finden?
Wenn eine Abnahme aus irgendeinem Grund doch notwendig wäre: Hätten Kind und Großmutter nicht das Recht auf einEn DolmetscherIn? Hat das Kind nicht das Recht auf muttersprachliche Betreuung? Warum wurde von den Behörden nicht die Telefonnummer der Oma aufgeschrieben? Man hätte die Mutter in Bulgarien erreichen können. Und es bräuchte nur eine einfache Ausweiskontrolle, um festzustellen, ob sie tatsächlich die Mutter ist. Es könnte dem Kind ersparen, tagelang zuerst in einem österreichischen – und hier auch ohne muttersprachliche Betreuung –, dann in einem bulgarischen Heim verbringen zu müssen – eine traumatische Erfahrung für ein Kind.
Die Oma hatte eine beglaubigte Vollmacht von der Mutter bei sich, die besagt, dass die Oma mit dem Kind über die Grenze fahren kann. Warum wurde diese nicht von der Polizei anerkannt?
Es ist bis heute nicht bekannt, dass es in Wien Fälle von Kinderhandel im Zusammenhang mit Betteln gab. Müsste dem Kind/der Familie nicht ressentimentfrei begegnet werden? Müsste nicht hier auch die Unschuldsvermutung gelten? Würde mit der Familie auch so umgegangen werden, wenn sie keine RomNija wären?
Und ja, Kinder dürfen nicht zum Betteln benutzt werden. Aber ist es denn nicht notwendig, in jedem einzelnen Fall auch die Umstände genauestens zu untersuchen? Hat unser Staat das Recht, pauschal zu urteilen und so über die Bedürfnisse, hilfsbedürftiger Mitmenschen hinwegzufegen? Dürfen Grundrechte missachtet werden, mit der Rechtfertigung einer verallgemeinernden Gesetzeslage?
(Text: Ulli Gladik, BettelLobbyWien)
