Betteln: Verbotene Verbote

Dezember 4th, 2013  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht  |  1 Comment

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger und Vizepräsidentin Brigitte Bierlein (Foto: VfGH/Achim Bieniek)Zum Stand der Bettelverbote in Öster­reich: Vier der acht Lan­des­ge­setze wa­ren ver­fas­sungs­widrig.

Das erste Verbot fiel im Juni 2012. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob das Salzburger Bettel­verbot auf (pdf): Generelle Verbote, die etwa auch „stilles Betteln“ umfassten, seien verfassungswidrig, weil sie den Gleichheitsgrundsatz (gleiches Recht auf Nützung des öffent­lichen Raums) und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (seine Bedürf­tig­keit öffent­lich mitzuteilen) verletzten. Die ebenfalls umstrit­tenen Regelungen in Kärnten, Oberösterreich und Wien blieben hin­gegen aufrecht, da sie kein „absolutes“ Verbot vorsahen. Im Jänner 2013 folgte das erst 2011 verschärfte Verbot in der Steiermark. „Ein Bettelverbot ohne Ausnahme ist unsach­lich und widerspricht der Menschenrechtskonvention“, urteilte das Höchstgericht. Somit trat wieder die Vorgänger­regelung in Kraft, die nur gewisse Formen des Bettelns untersagte. Die Stadt Graz prüft derzeit die Umsetzung sektoraler Bettel­vebote.

Die Urteile des VfGH haben auch Auswirkungen auf andere Bundes­länder: Vorarlberg und Tirol beschlossen im Okto­ber bzw. Novem­ber 2013 die Aufhe­bung der bestehenden Verbote. Somit wurden die gesetz­liche Regelung in vier von acht Bundesländern (einzig das Burgenland hat kein landes­weites Verbot) aufgrund ihrer Verfassungs- und Menschenrechtswidrigkeit aufgehoben und geändert. Die meisten Länder gehen heute gegen das Betteln mit Kindern sowie gegen „aufdringliches“, „organisiertes“ bzw. „erwerbsmäßiges“ Betteln vor. Es fehlt jedoch an klaren Begriffsdefinitionen, was, so die Kritiker, einer exzessiven und willkürlichen Umset­zung durch die Exekutive Tür und Tor öffne.

(dROMa)

Responses

  1. martina says:

    Dezember 29th, 2013 at 16:20 (#)

    Liebe Schreibende,

    Ich recherchiere zum Thema gerade für eine Vertiefungsarbeit im Studium Soziale Arbeit.

    Die Erläuterungen sind die bisher sachlichsten und geben kurz die wichtigsten Infos zur Sachlage.

    Vielen Dank!