Betteln: Verbotene Verbote
Dezember 4th, 2013 | Published in Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht | 1 Comment
Zum Stand der Bettelverbote in Österreich: Vier der acht Landesgesetze waren verfassungswidrig.
Das erste Verbot fiel im Juni 2012. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob das Salzburger Bettelverbot auf (pdf): Generelle Verbote, die etwa auch „stilles Betteln“ umfassten, seien verfassungswidrig, weil sie den Gleichheitsgrundsatz (gleiches Recht auf Nützung des öffentlichen Raums) und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (seine Bedürftigkeit öffentlich mitzuteilen) verletzten. Die ebenfalls umstrittenen Regelungen in Kärnten, Oberösterreich und Wien blieben hingegen aufrecht, da sie kein „absolutes“ Verbot vorsahen. Im Jänner 2013 folgte das erst 2011 verschärfte Verbot in der Steiermark. „Ein Bettelverbot ohne Ausnahme ist unsachlich und widerspricht der Menschenrechtskonvention“, urteilte das Höchstgericht. Somit trat wieder die Vorgängerregelung in Kraft, die nur gewisse Formen des Bettelns untersagte. Die Stadt Graz prüft derzeit die Umsetzung sektoraler Bettelvebote.
Die Urteile des VfGH haben auch Auswirkungen auf andere Bundesländer: Vorarlberg und Tirol beschlossen im Oktober bzw. November 2013 die Aufhebung der bestehenden Verbote. Somit wurden die gesetzliche Regelung in vier von acht Bundesländern (einzig das Burgenland hat kein landesweites Verbot) aufgrund ihrer Verfassungs- und Menschenrechtswidrigkeit aufgehoben und geändert. Die meisten Länder gehen heute gegen das Betteln mit Kindern sowie gegen „aufdringliches“, „organisiertes“ bzw. „erwerbsmäßiges“ Betteln vor. Es fehlt jedoch an klaren Begriffsdefinitionen, was, so die Kritiker, einer exzessiven und willkürlichen Umsetzung durch die Exekutive Tür und Tor öffne.
(dROMa)
Dezember 29th, 2013 at 16:20 (#)
Liebe Schreibende,
Ich recherchiere zum Thema gerade für eine Vertiefungsarbeit im Studium Soziale Arbeit.
Die Erläuterungen sind die bisher sachlichsten und geben kurz die wichtigsten Infos zur Sachlage.
Vielen Dank!