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	<title>Kommentare zu: Gerichtsurteil wegen Vertreibung in 45 Fällen</title>
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		<title>Von: dROMa-Blog &#124; Weblog zu Roma-Themen &#124; Fackelwurfprozess: „Ein historisches Urteil“</title>
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		<dc:creator>dROMa-Blog &#124; Weblog zu Roma-Themen &#124; Fackelwurfprozess: „Ein historisches Urteil“</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2020 16:10:50 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Am 24.05.2019 fuhr ein dunkler Kleinwagen an dem Wiesen­gelände in Erbach-Dell­men­sin­gen in der Nähe von Ulm vorbei, wo meh­rere Familien, Roma-An­ge­hö­ri­ge, mit ihrem Wohn­wagen standen. Die In­sassen des Klein­wagens riefen anti­ziganis­tische Parolen und warfen eine bren­nende Fackel in Rich­tung des Wohn­wagens einer Fa­milie. Diese verfehlte ihr Ziel nur knapp. Die Ul­mer Polizei nahm fünf Tat­ver­däch­tige vor­läufig fest. Gegen zwei der Be­schul­digten be­stand bereits ein Haft­befehl. Ab Juli 2019 sa­ßen vier der fünf An­geklagten für zehn Mo­nate in Unter­suchungs­haft. Der fünf­te Angeklagte war zum Tat­zeit­punkt minder­jährig und saß für vier­ein­halb Wochen in Unter­su­chungs­haft. Bei den Tätern han­delt es sich um eine gewalt­bereite Grup­pie­rung, die der Fußball-Szene angehört. Alle fünf Angeklagten gaben vor Gericht an, dass sie die Personen aus Erbach-Dell­men­singen am 24.5.2019 vertreiben wollten, was ihnen auch ge­lang. Der Staats­anwalt for­derte Haftstrafen für vier der fünf An­geklagten wegen ver­suchten Mordes und ver­suchter Brand­stiftung nach dem Jugend­strafrecht. [Anm.: Am ver­gan­ge­nen Mitt­woch erging das Urteil: Die Täter wur­den wegen Ver­treibung bzw. ge­mein­schaft­li­cher Nötigung in 45 Fäl­len zu bedingsten Haftstrafen verurteilt (wir berichteten).] [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Am 24.05.2019 fuhr ein dunkler Kleinwagen an dem Wiesen­gelände in Erbach-Dell­men­sin­gen in der Nähe von Ulm vorbei, wo meh­rere Familien, Roma-An­ge­hö­ri­ge, mit ihrem Wohn­wagen standen. Die In­sassen des Klein­wagens riefen anti­ziganis­tische Parolen und warfen eine bren­nende Fackel in Rich­tung des Wohn­wagens einer Fa­milie. Diese verfehlte ihr Ziel nur knapp. Die Ul­mer Polizei nahm fünf Tat­ver­däch­tige vor­läufig fest. Gegen zwei der Be­schul­digten be­stand bereits ein Haft­befehl. Ab Juli 2019 sa­ßen vier der fünf An­geklagten für zehn Mo­nate in Unter­suchungs­haft. Der fünf­te Angeklagte war zum Tat­zeit­punkt minder­jährig und saß für vier­ein­halb Wochen in Unter­su­chungs­haft. Bei den Tätern han­delt es sich um eine gewalt­bereite Grup­pie­rung, die der Fußball-Szene angehört. Alle fünf Angeklagten gaben vor Gericht an, dass sie die Personen aus Erbach-Dell­men­singen am 24.5.2019 vertreiben wollten, was ihnen auch ge­lang. Der Staats­anwalt for­derte Haftstrafen für vier der fünf An­geklagten wegen ver­suchten Mordes und ver­suchter Brand­stiftung nach dem Jugend­strafrecht. [Anm.: Am ver­gan­ge­nen Mitt­woch erging das Urteil: Die Täter wur­den wegen Ver­treibung bzw. ge­mein­schaft­li­cher Nötigung in 45 Fäl­len zu bedingsten Haftstrafen verurteilt (wir berichteten).] [...]</p>
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